Logo

DATAC News

Änderungen im Lohnsteuerrecht für Arbeitnehmer durch das Wachstumschancengesetz beschlossen

11.04.2024

Mehrmals wurde das bereits im November beschlossene Wachstumschancengesetz durch politisches Hin und Her verschoben. Letztlich hat der Bundesrat am 22. März 2024 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt und den Einigungsvorschlag angenommen. Das Gesetz soll mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken und zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Leider sind dabei einige im Entwurf vorgesehene Änderungen (wie z. B. Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3) im Lohnsteuerrecht nicht mehr vorgesehen. Übrig geblieben ist die Änderung der Fünftelregelung sowie die Anhebung der Pauschale für Berufskraftfahrer. Hier die beschlossenen Änderungen im Detail:

1. Fünftelregelung nach § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG: Wird eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, eine Abfindung oder Entschädigung gezahlt, unterliegt diese Vergütung einer besonderen Besteuerung (Fünftelregelung). Bisher durfte das schon im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Ab 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung bei der Lohnsteuerberechnung nicht mehr anwenden. Der Arbeitnehmer muss dann immer erst mit der Steuererklärung die Fünftelregelung beantragen.

2. Verpflegungspauschale nach § 9 Abs. 4a EStG: Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, können zusätzlich zur Verpflegungspauschale eine weitere Pauschale geltend machen. Diese beträgt rückwirkend ab dem 1.1.2024 9 Euro pro Nacht.