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DATAC News

Bürokratieentlastungsgesetz IV tritt zum 01.01.25 in Kraft

20.01.2025

  • Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege geändert von 10 auf 8 Jahre
  • Einführen einer Zentralen Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, sodass Arbeitgeber ihren
    Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen. Eine Generalvollmacht genügt dann, die von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden können.
  • Keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige
  • Mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messanger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift
  • Digitale Arbeitsverträge, sodass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbestimmungen informieren können
  • Digitale Steuerbescheide
  • Ab dem 01.01.2026 sollen zusätzliche Pflichtangaben auf Rechnungen notwendig werden, wenn ein Unternehmer die „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ (Ist-Versteuerung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG) anwendet.
    Erst beim Zeitpunkt der Zahlung soll dann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden können. Versäumt der Unternehmer diese Pflichtangabe, soll den Rechnungsempfänger eine Nichtbeanstandungsregelung schützen. Das BMF prüft die Einführung einer solchen Regelung noch.

Quelle: Bundesrat, BMJ