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DATAC News

Einführung der Elektronischen Rechnung

29.01.2024

Das Finanzministerium BMF schlägt den verpflichtenden Start der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen in Deutschland ab Januar 2026 vor. Ursprünglich war hier der 01.01.2024 als Einführungstermin geplant. Derzeit befinden sich entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen im Wachstumschancengesetz, das sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.

In diesem Zusammenhang muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen. Unterschieden wird dann zwischen elektronischen Rechnungen, auch als eRechnungen bezeichnet und sonstigen Rechnungen.

Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E) ist danach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Diese Anforderungen werden u. a. bereits vom ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1. umgesetzt.
ZUGFeRD ist eine Kombination aus PDF-Dokument und einer xml-Datei, in der alle Rechnungsinhalte zum PDF-Dokument zusätzlich in einer angehängten xml-Datei gespeichert sind.

Dieses Format wird bereits seit Januar 2018 automatisch in der FIBU und in DATAC24 verwendet.

Starten Sie nach dem Poolabruf in der FIBU den Korrekturlauf, prüft das Programm, ob ein Dateianhang im ZUGFeRD-Format vorhanden ist. Wenn nicht, startet die OCR. Zu den „sonstigen Rechnungen“ zählen dann Papierrechnungen, aber auch per E-Mail versandte PDF-Rechnungen die für Menschen lesbare bildhafte Darstellungen abbilden.