Logo

DATAC News

Das Deutschlandticket ab 2025 in der Lohnabrechnung

August 2025

Seit dem 01. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro. Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission soll dieser Mindestlohn in zwei Stufen auf dann 14,60 Euro angehoben werden. Der Beschluss muss noch durch eine Rechtsverordnung umgesetzt werden.

Zunächst soll der Mindestlohn ab dem 01. Januar 2026 von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro angehoben werden. Im zweiten Schritt soll zum 01. Januar 2027 der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen. Das entspricht einer prozentualen Steigerung um fast 14 Prozent. Mit dem Mindestlohn erhöht sich dann auch die dynamische Geringfügigkeitsgrenze für den Minijob. Zusätzlich hat das auch Auswirkungen auf die Untergrenze des Midijobs. 

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn mit wenigen Ausnahmen für alle volljährigen Arbeitnehmenden. Darunter fallen Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Auszubildende gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Für diese gilt die Mindestausbildungsvergütung.​ Auch wer ein Pflichtpraktikum oder freiwillige Praktika unter drei Monaten absolviert, kann keinen Mindestlohn beanspruchen. Desweiteren sind tarifliche Mindestlöhne zu beachten, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen.​