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DATAC News

Mitteilung der Wirtschaftsidentifikationsnummer

06.11.2024

Das Bundeszentralamt wird ab November 2024 stufenweise mit der Vergabe und Mitteilung der W-IDNr. beginnen. Hierfür ist kein Antrag notwendig.
Bei wirtschaftlich Tätigen, die bereits eine USt-IDNr. haben, erhalten keine gesonderte Mitteilung.
Die USt-IDNr. ist dann zugleich als W-IDNr. zu verwenden. Der Zeitpunkt der Gültigkeit wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht und dient als Öffentliche Mitteilung.
Alle anderen wirtschaftlich Tätigen, die über noch keine USt-ID-Nr. verfügen, erhalten eine Mitteilung über ELSTER, vorausgesetzt, Sie verfügen über ein ELSTER-Benutzerkonto und haben dort die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erklärt.
Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Da die W-IDNr. Stufenweise vergeben wird, ist die Angabe in den elektronischen Vordrucken vorerst bis zum 31.12.2026 nicht verpflichtend.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen Fragen-Antworten-Katalog unter folgendem Link veröffentlicht:

Zum Fragen-Antworten-Katalog


Quelle: NBW