DATAC News
Mitteilung der Wirtschaftsidentifikationsnummer
06.11.2024
Das Bundeszentralamt wird ab November 2024 stufenweise mit der Vergabe und Mitteilung der W-IDNr. beginnen. Hierfür ist kein Antrag notwendig.
Bei wirtschaftlich Tätigen, die bereits eine USt-IDNr. haben, erhalten keine gesonderte Mitteilung.
Die USt-IDNr. ist dann zugleich als W-IDNr. zu verwenden. Der Zeitpunkt der Gültigkeit wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht und dient als Öffentliche Mitteilung.
Alle anderen wirtschaftlich Tätigen, die über noch keine USt-ID-Nr. verfügen, erhalten eine Mitteilung über ELSTER, vorausgesetzt, Sie verfügen über ein ELSTER-Benutzerkonto und haben dort die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erklärt.
Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Da die W-IDNr. Stufenweise vergeben wird, ist die Angabe in den elektronischen Vordrucken vorerst bis zum 31.12.2026 nicht verpflichtend.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen Fragen-Antworten-Katalog unter folgendem Link veröffentlicht:
Quelle: NBW