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Mutterschutzgesetz angepasst u. verabschiedet
Juni 2025
Der Deutsche Bundestag verkündete am 24.02.2025 das Mutterschutzanpassungsgesetz. Eine Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 59 am 27.02.2025. Demnach tritt das Gesetz am 01.06.2025 in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen:
- den Anspruch auf Mutterschutz erhalten zukünftig auch Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben
- die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
- ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt soll nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Damit sollen künftig betroffene Frauen nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes angewiesen sein. Im Fall eines entsprechenden Beschäftigungsverbots hat der Arbeitgeber der betroffenen Frau Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahrens in Höhe von 100 Prozent