Logo

DATAC News

Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gaststätten zum 31.12.2023

15.01.2024

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.9.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks. 20/5810) wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung mit 367 Stimmen gegen 284 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.

Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/7371) zugrunde. Die Abstimmung über ein von der Unionsfraktion zur dritten Lesung vorgelegten Entschließungsantrag (BT-Drucks. 20/8425) ist dementsprechend entfallen. Darin war unter anderem die Beibehaltung des bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und flexible Arbeitszeitmodelle gefordert worden.

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war zum 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.

Quelle: NWB Bundestag online, Meldung v. 21.9.2023