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DATAC News

Betrugsversuche im Namen des BZSt und ganz aktuell im Namen der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz

Mai/Juni 2025

Aktuell warnt das BZSt vor neuen Betrugsversuchen, die per E-Mail sowie teilweise auch per Post im Namen des BZSt versendet werden.

Rückzahlung der Einkommensteuer – Die Empfänger erhalten von E-Mail-Adressen wie z. B. bzst-poststelle@bzst.de, teils auch mit der Domain-Endung „bzst.bund.de“, die eine offizielle E-Mail-Adresse des BZSt suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Es wird angegeben, dass eine Rückerstattung der Einkommensteuer vorgesehen und hierfür eine Identifizierung erforderlich ist.

Angeblicher Verspätungszuschlag – Die Empfänger erhalten von der Absender-Adresse info@bzst-zahlungsfrist.com, news@bzst-infos.de“ oder von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des BZSt vortäuschen, eine betrügerische E-Mail.
Der E-Mail kann ein Pdf-Dokument beigefügt sein, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom BZSt handeln soll. Teils gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.

Steuererstattungen angeblich von der Steuerverwaltung oder ELSTER –
Die E-Mails sehen oft täuschend echt aus und nutzen das ELSTER-Logo und allgemein gehaltene Anreden. Häufig wird eine Steuererstattung in Aussicht gestellt oder zur Verifizierung des ELSTER-Kontos aufgefordert.
Ziel ist es, persönliche Daten, Zugangsdaten oder Bankinformationen abzugreifen.

Auch Unternehmen werden gezielt angeschrieben. Dabei wird mit Formulierungen wie „ernsthaften Konsequenzen“ oder „Verzögerungen werden nicht toleriert“ Druck aufgebaut.

Das BZSt und das FinMin empfieht den Betroffenen, die beigefügten Dokumente nicht zu öffnen und die E-Mails unverzüglich zu löschen!

Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie auf der Homepage des BZSt und des FinMin

Quelle: BZSt, Meldung v. 16.5.2025