Viele Fragen– Wir haben die Antworten!
Welche Leistungen bietet ein Buchführungsbüro an?
Der selbstständige Buchhalter ist seit 1981 im Steuerberatungsgesetz fest verankert. Seitdem ist er dazu befugt, gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG die lfd. Buchführung von Handel, Handwerk und freien Berufen zu erledigen. Zusätzlich übernehmen viele selbstständige Buchhalter eine Beratungsfunktion ihrer Mandanten.
Kann ich auch nebenberuflich starten?
Ja, natürlich! Viele DATAC Buchführungsbüros starten Ihre Selbstständigkeit zunächst nebenberuflich. Großer Vorteil der Nebenberuflichkeit sind die vorhandenen Sozialversicherungen des Arbeitgebers. Ist der Mandantenstamm aufgebaut, kann ohne Probleme in die Hauptberuflichkeit gewechselt werden.
Wie komme ich an Mandanten?
Als Franchisenehmer geht die Verwendung der Marke DATAC einher, welche Ihnen direkt Bekanntheit in der Branche verschafft.
Mithilfe der hausinternen Marketingabteilung wird ein individualisierter Marketingplan mit Ihnen erarbeitet. Sie erhalten von uns eine personalisierte Website und weitere Werbematerialien wie Briefpapier, Visitenkarten, Flyer, Plakate, Social Media und Performance-Marketing. Die Werbemöglichkeiten sind vielfältig.
Wie ist mein täglicher Arbeitsablauf?
Sie sind selbstständiger Unternehmer. Wann und wie Sie arbeiten, ist Ihnen überlassen. Wir schreiben Ihnen keine Büroräume, Hardware oder Ähnliches vor. Sie bearbeiten mit der DATAC Software Ihre Mandanten, oftmals zunächst von zu Hause aus.